Über uns
Das sind wir, Luttermann Wesel
90
Jahre Erfahrung
160 +
Mitarbeiter
4 +
Standorte
Spezialisierungen
Unsere Historie
Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 13485
Präqualifizierungen
Sanitätshäuser und andere Anbieter von Hilfsmitteln können Vertragspartner der Krankenkassen werden. Dazu muss der Hilfsmittelanbieter bestimmte Voraussetzungen (Eignungskriterien) nachweisen. Basis dafür ist der § 126 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches.
Im Rahmen der Hilfsmittelversorgung führen wir ein Präqualifizierungsverfahren durch und erbringen Nachweise zur Erfüllung von organisatorischen, fachlichen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen. Unterstützt werden wir hierbei durch unsere Präqualifizierungsstelle, die VQZ Bonn. Diese verschafft sich gerne auch persönlich einen Überblick im Rahmen einer Begehung.
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