Pflegehilfsmittel für den Verbrauch

Neben dem Anspruch auf häusliche Pflege besteht ab Pflegegrad 1 auch ein Anspruch auf Sachmittel, welche für den regelmäßigen Verbraucht gedacht sind. Unsere Pflegebox ist ein kostenloses Versorgungspaket mit Verbrauchsmitteln, welches wir dir unkompliziert zu dir nach Hause schicken.

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Seniorenpaar dass sich zufrieden anlächelt.

Die unkomplizierte Versorgung

Versicherte und Personen mit Pflegegrad besitzen einen Anspruch auf Verbrauchsmittel für den einmaligen Gebrauch. Zu diesen Verbrauchsgütern gehören Desinfektionsmittel, Handschuhe und Bettschutzeinlagen. Du kannst eine Grundversorgung im Wert von bis zu 42 € erhalten, wenn du einen bestehenden Versorgungsbedarf hast und nicht in einer stationären Einrichtung lebst.

In den FAQs unten erklären wir dir alles zu „Bedarf” und „Pflegegrad” detailliert.

Anforderungen

  • Anerkannter Pflegegrad

  • Leben in eigener Wohnung, Wohnungsgemeinschaft oder betreutem Wohnen

  • Pflege durch Angehörige, Bekannte oder Freunde

Wie können wir dich mit Pflegehilfsmitteln versorgen?

1. Antrag auf Pflegehilfsmittel

Du kannst hier direkt den Antrag für Pflegehilfsmittel ausfüllen. Dabei unterstützt dich unser digitaler Helfer Resilo!

2. Telefonische Beratung

Um deine Versorgung und damit verbundene offene Fragen kümmert sich unser telefonischer Kundenservice.

3. Im Anschluss an die Beratung

Wir prüfen die Kostenübernahme und schicken dir deine Pflegehilfsmittel bequem direkt zu dir nach Hause.

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Du benötigst andere Unterstützung?
 Du kannst dich gerne für eine individuelle Beratung bei uns melden.

FAQ Pflegehilfsmittel-Versorgung

  • Bei jeder betroffenen Person ist der Bedarf an Pflegehilfsmitteln für das tägliche Leben individuell unterschiedlich. Der genaue Bedarf im Einzelfall wird durch qualifizierte Pflegekräfte oder Pflegedienstleister bestimmt. Hierbei werden Kriterien wie die Art und Schwere der vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen, die Lebens- und Wohnsituation und die persönlichen Pflegebedürfnisse berücksichtigt.

    Um Pflegemittel als Leistung der Pflegeversicherung erhalten zu können, muss ein Pflegebedarf vorliegen und ein entsprechender Bedarf festgestellt werden.

    Der Bedarf wird im Rahmen einer individuellen Bedarfsprüfung durch einen anerkannten Pflegedienst oder eine Pflegeberatung ermittelt. Dabei ist zu beachten, dass der Bedarf an Pflegehilfsmitteln variieren kann und sich im Verlauf der Zeit verändert – abhängig vom gesundheitlichen Zustand der betroffenen Person. Um eine optimale Versorgung sicherzustellen, empfiehlt es sich, den Bedarf regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.

  • Ein Pflegegrad beschreibt den individuellen Unterstützungsbedarf einer Person und wird im Rahmen der Pflegeversicherung vergeben. Je nach festgestelltem Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung.

    Pflegegrade dienen in Deutschland der Einschätzung, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Sie werden nach den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) vergeben und geben Auskunft über den Umfang der benötigten Hilfe im Alltag.

    Wie erfolgt die Feststellung eines Pflegegrads?
    Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder einen unabhängigen Gutachter. Im Rahmen einer Begutachtung werden körperliche, geistige und psychische Fähigkeiten sowie die Selbstständigkeit im Alltag bewertet. Dabei fließen Aspekte wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und die Fähigkeit zur Selbstversorgung in die Beurteilung ein.

    Welche Pflegegrade gibt es?

    Es existieren fünf Pflegegrade, die den Umfang der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit abbilden:

    • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

    Welche Leistungen sind mit einem Pflegegrad verbunden?

    Abhängig vom jeweiligen Pflegegrad erhält die betroffene Person Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dazu zählen unter anderem finanzielle Unterstützung für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege, Pflegehilfsmittel, Pflegeberatung, Schulungen für Angehörige und weitere Unterstützungsangebote.

    Wie lange ist ein Pflegegrad gültig?
    Ein einmal bewilligter Pflegegrad gilt in der Regel für bis zu fünf Jahre. Danach erfolgt eine erneute Begutachtung, um festzustellen, ob sich der Pflegebedarf verändert hat und eine Neueinstufung notwendig ist.

  • Ob ein Rezept erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Pflegehilfsmittel ab. Viele Pflegehilfsmittel können über eine Verordnung vom Arzt bezogen werden, insbesondere wenn sie medizinisch notwendig sind. In anderen Fällen – etwa bei bestimmten Verbrauchsartikeln – genügt unter Umständen eine Bestätigung durch den Pflegedienst oder eine Genehmigung der Pflegekasse.

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Collage mit Ansicht einer Kartons und verbindenden Momenten im Alter.

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