Bandagen und Orthesen

Passgenau auf deine Bedürfnisse, entwickelt unsere Orthopädietechnik maßgeschneiderte Bandagen und Orthesen. Wir geben dir gerne einen Überblick über unsere Versorgungsbereiche. Zu diesen zählen unsere Werkstätten und unser hauseigenes Therapiezentrum.

Unser kompetentes Ortopädieteam kümmert sich um deine Fragen und Ideen.

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Mann auf einer Bank zieht sich einen Kniebandage an.

Bandagen

Bei Bandagen handelt es sich in der Regel um konfektionierte Hilfsmittel, die an Körperteile angelegt werden und diese umschließen, um Gelenke und Bänder zu stabilisieren, zu schützen und zu entlasten. Sie haben eine funktionssichernde und komprimierende Wirkung und fixieren den Bewegungsapparat auf vorgegebene Bewegungsrichtungen.

Mit einer Bandage können Schmerzen in betroffenen Körperteilen herabgesenkt und etwaige weitere äußere Schädigungen verhindert werden.

Wann werden Bandagen verwendet?

  • Schmerzreduktion

  • Haltungsschwäche

  • nach Operationen

  • zur Ausheilung (z. B. von Bänderrissen)

  • Verschleißerscheinungen

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Fuß mit Bandage wird auf der Ferse aufgesetzt.

Welche Bandagearten gibt es?

  • Handbandagen

  • Ellenbogenbandagen

  • Rückenbandagen

  • Kniegelenksbandagen (Kniebandagen)

  • Sprunggelenkbandagen

Im SMINA Online-Shop findest du auch unsere Bandagen.

Orthesen

Bei Orthesen handelt es sich um orthopädische Hilfsmittel, die am Körper getragen werden, um vorhandene Körperteile, wie die Gelenke, die Muskeln und den Bandapparat in ihrer Funktion zu stabilisieren, zu unterstützen und zu entlasten. So werden u. a. bestimmte Fußorthesen zur Verbesserung und Behebung einer Fußhebeschwäche. Daneben führen wir aber auch Orthesen für Beine, Arme und den Rumpfbereich.

Wann werden Orthesen verwendet?

  • Zur Korrektur von Fehlbildungen

  • Für Trauma/Verletzungen

  • Bei postoperativen Versorgungen

  • Rehabilitation

  • Bei Lähmungen

  • Zur Lagerung

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Ein Paar Kinderbeine in lila Beinorthese und Schuhen.
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Sitzender Mann zieht sich eine Fußhebeorthese an.
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Einer Person wir von einer anderen eine Handorthese angezogen.

Welche Orthesenarten gibt es?

  • Orthesen für untere Extremität

  • Orthesen für obere Extremität

Melde dich gerne bei Interesse bei deiner betreuenden orthopädischen Werkstatt oder kontaktiere uns direkt.

FAQ Bandagen und Orthesenvordnung

  • Bandagen müssen auf einem separaten Rezept verordnet werden. Das Feld Nummer 7 (Hilfsmittel) muss zwingend mit einer "7" markiert werden. Diese weiteren Angaben sollte auf dem Rezept gemacht werden:

    • Genaue Indikation/Diagnose (ICD-10 Code)

    • Anzahl

    • Produkt

    • Angabe der Hilfsmittelnummer

    • Man unterscheidet zwischen Arznei-/Heilmitteln einerseits und Hilfsmitteln andererseits

    • Eine Budgetierung für Hilfsmittel besteht nicht

    • Gemäß § 33 Absatz 1 SGB V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung "Anspruch auf Versorgung mit […] orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, welche im Einzelfall notwendig sind, um:

      • den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern

      • einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder

      • eine Behinderung auszugleichen

    • Gemäß der Festlegung in § 33 Absatz 8 SGB V müssen Versicherte, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu jedem Hilfsmittel, das zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben wird, eine Zuzahlung leisten.

    • Die Zuzahlungshöhe ermittelt sich nach § 61 SGB V und beläuft sich auf 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,00 EURO und höchstens 10,00 EURO; dagegen jeweils aber nicht mehr als die Kosten des Mittels selbst.

    • Die Zuzahlungen durch den Versicherten müssen jedoch nur bis zum Erreichen der Belastungsgrenze geleistet werden.

    • Nach § 43b SGB V hat der Einzug der gesetzlichen Zuzahlung durch den Leistungserbringer zu erfolgen. Die eingezogene Zahlung muss mit dem Vergütungsanspruch des Leistungserbringers gegenüber der Krankenkasse verrechnet werden.

    Insgesamt bedeutet dies, dass sich der Vergütungsanspruch für das gelieferte Hilfsmittel des Leistungserbringers gegenüber der Krankenkasse entsprechend um den Zuzahlungsbetrag reduziert.

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Ansprechpartner
TEL 0281 3371-0

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